Rechtstreue ist uns wichtig; daher befassen wir uns in unserem Unternehmen systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche als auch interne Regelungen einzuhalten, also mit der sog. Compliance. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass selbst das beste Compliance Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Das bedeutet aber nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Denn nur so wird unser Compliance Management besser und wir reduzieren für die Zukunft die Wahrscheinlichkeit weiterer Compliance Verstöße.
Deshalb unterstützen wir die Abgabe von Hinweisen auf solche Compliance Verstöße. Viele Hinweisgeber fürchten jedoch Repressalien, wenn sie auf Missstände hinweisen. Deshalb haben wir die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit solche Hinweise entgegenzunehmen. Zugleich ist es in jeglicher Weise untersagt, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, dürfen somit in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt werden.
Auf der nachfolgenden Seite erreichen Sie das online-basierte Hinweisgebersystem von Grant Thornton.
Zum HinweisgebersystemDieses System bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Um Hinweisen schnellstmöglich nachgehen zu können, ist es hilfreich, das dem Sachverhalt zugrundeliegende Fehlverhalten so präzise wie möglich zu beschreiben. Das Hinweisgebersystem bietet daher mittels Fragen optional eine Unterstützung bei der Bereitstellung der benötigten Informationen an. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Grant Thornton, trotz Gewährleistung der Anonymität des Hinweisgebers, um z.B. noch offene Fragen zum Sachverhalt zu klären. Zudem wird jeder Hinweisgeber – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt – regelmäßig über die Fortschritte bei der Aufklärung des von ihm angezeigten Sachverhalts informiert.
Im Übrigen haben Hinweisgeber auch die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem mit Grant Thornton für ein persönliches Gespräch Kontakt aufzunehmen.
Andererseits wird ein Missbrauch des Hinweisgebersystems nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.
Wir sind dem Datenschutz verpflichtet; dazu zählt auch, dass wir sämtliche Betroffenenrechte gewährleisten, einschließlich der Rechte desjenigen, gegen den der Hinweisgeber den Vorwurf eines Compliance Verstoßes erhebt. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten des Betroffenen zu erteilen. In der Regel wird das Interesse des Betroffenen an der Auskunft über diese Daten solange zurückstehen, wie die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Wir empfehlen daher allen Hinweisgebern, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen.
Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
Schließlich weisen wir darauf hin, dass Grant Thornton hinsichtlich der über das Hinweisgebersystem oder in sonstiger Weise eingegangenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist; diese Informationen sind jedoch im allgemeinen nicht beschlagnahmefrei, d.h. Ermittlungs- oder sonstige Behörden können auf entsprechenden richterlichen Beschluss diese Informationen beschlagnahmen und somit darauf zugreifen.
Unabhängig vom Hinweisgebersystem besteht für unsere Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an den Compliance Beauftragten oder an ihren Vorgesetzten zu wenden.